Grüßing, Dr. Jens Jurist, Sprachdozent
Dr. Jens Grüßing geboren 1954 in Bremerhaven, verheiratet seit 1983, Abitur in Bremerhaven danach fünfzehnmonatiger Wehrdienst (Dienstgrad: Panzergrenadierfähnrich d.R.), Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und an der Philipps-Universität Marburg.
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Seit 1985 bis 31.12.1019 als Rechtsanwalt tätig, zunächst als Equity Partner in der Rechtsanwalts-und Notariatskanzlei Kribbe, Störk, Grüßing & Partner, Emden sodann ab 1998 als Einzelanwalt in Emden.
Dr. Grüßing promovierte an der Philipps-Universität in Marburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Gornig, zum Thema: Landesverfassung und Strafprozeß.
Ein Beitrag zur Einwirkung von Landesgrundrechten (aus Anlaß landesrechtlicher Verfassungsbeschwerden) in bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahren.
Generation 50plus Fragen und Probleme rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es vielfältig: Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen? Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmern. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer dann im Hinblick auf medizinische Entscheidungen, Bankgeschäfte und Verträge oder auch behördliche Angelegenheiten für Sie handeln darf. Hier erfahren Sie, was dabei jeweils wichtig und zu beachten ist.
Generation 50plus Fragen und Probleme rund um Testament und Erbrecht gibt es vielfältig: Sie wollen Ihren Ehegatten oder Ihre Lebensgefährtin in Ihrem Testament berücksichtigen, gleichzeitig aber die Kinder aus Ihrer früheren Ehe nicht übergehen. Sie möchten Pflichtteilsansprüche vermeiden - und erst recht den Anfall von Erbschaftssteuer. Womöglich überlegen Sie, Ihr Familienheim schon zu Lebzeiten zu übertragen. Sie möchten den erbrechtlichen Gang Ihres Vermögens steuern: Der ungeliebte Bruder soll von der Erbschaft ausgeschlossen werden - ebenso der getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte. Die Tochter soll später in den Genuss des Hauses kommen. Der Sohn soll die Kosten für seine lange Ausbildung ausgleichen. Vieles kann durch Testamente oder Erbverträge geregelt werden. Jede Regelung hat weitreichende Auswirkungen und sollte daher gut durchdacht sein. In diesem Vortrag werden die Grundzüge des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts und des Erbschaftssteuerrechts dargestellt und die Möglichkeiten von Testament, Erbvertrag und lebzeitiger Schenkung erörtert.
Generation 50plus Fragen und Probleme rund um Testament und Erbrecht gibt es vielfältig: Sie wollen Ihren Ehegatten oder Ihre Lebensgefährtin in Ihrem Testament berücksichtigen, gleichzeitig aber die Kinder aus Ihrer früheren Ehe nicht übergehen. Sie möchten Pflichtteilsansprüche vermeiden - und erst recht den Anfall von Erbschaftssteuer. Womöglich überlegen Sie, Ihr Familienheim schon zu Lebzeiten zu übertragen. Sie möchten den erbrechtlichen Gang Ihres Vermögens steuern: Der ungeliebte Bruder soll von der Erbschaft ausgeschlossen werden - ebenso der getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte. Die Tochter soll später in den Genuss des Hauses kommen. Der Sohn soll die Kosten für seine lange Ausbildung ausgleichen. Vieles kann durch Testamente oder Erbverträge geregelt werden. Jede Regelung hat weitreichende Auswirkungen und sollte daher gut durchdacht sein. In diesem Vortrag werden die Grundzüge des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts und des Erbschaftssteuerrechts dargestellt und die Möglichkeiten von Testament, Erbvertrag und lebzeitiger Schenkung erörtert.
Generation 50plus Fragen und Probleme rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es vielfältig: Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen? Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmern. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer dann im Hinblick auf medizinische Entscheidungen, Bankgeschäfte und Verträge oder auch behördliche Angelegenheiten für Sie handeln darf. Hier erfahren Sie, was dabei jeweils wichtig und zu beachten ist.