Sie sind hier:
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Generation 50plus
Fragen und Probleme rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es vielfältig:
Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen?
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.
Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmern. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer dann im Hinblick auf medizinische Entscheidungen, Bankgeschäfte und Verträge oder auch behördliche Angelegenheiten für Sie handeln darf.
Hier erfahren Sie, was dabei jeweils wichtig und zu beachten ist.
Fragen und Probleme rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es vielfältig:
Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen?
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.
Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmern. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer dann im Hinblick auf medizinische Entscheidungen, Bankgeschäfte und Verträge oder auch behördliche Angelegenheiten für Sie handeln darf.
Hier erfahren Sie, was dabei jeweils wichtig und zu beachten ist.
Material
Notizblock und Stift.
Sie sind hier:
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Generation 50plus
Fragen und Probleme rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es vielfältig:
Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen?
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.
Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmern. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer dann im Hinblick auf medizinische Entscheidungen, Bankgeschäfte und Verträge oder auch behördliche Angelegenheiten für Sie handeln darf.
Hier erfahren Sie, was dabei jeweils wichtig und zu beachten ist.
Fragen und Probleme rund um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es vielfältig:
Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen?
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.
Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die sich darum kümmern. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer dann im Hinblick auf medizinische Entscheidungen, Bankgeschäfte und Verträge oder auch behördliche Angelegenheiten für Sie handeln darf.
Hier erfahren Sie, was dabei jeweils wichtig und zu beachten ist.
Material
Notizblock und Stift.
-
Gebühr29,00 €
- Kursnummer: Z10081R
-
StartFr. 30.10.2026
16:00 UhrEndeFr. 30.10.2026
18:30 Uhr -
1 Nachmittag Termin
-
Dozent*in:Dr. Jens GrüßingJurist, Sprachdozent
- Geschäftsstelle: Rheingau