Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. September 2023

Entgelte:

Die Teilnahmeentgelte entnehmen Sie bitte den Kursbeschreibungen. Materialkosten sind in diesen Beträgen wie angegeben enthalten. Bei Kursen ohne Entgeltangabe wird die Höhe des Entgeltes durch den/die Dozent:in bekannt gegeben.

Ermäßigung:

Gegen entsprechenden Nachweis, der mit der Anmeldung in Kopie einzureichen ist, erhalten Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr, Arbeitslose und ALG II- sowie Sozialhilfe-Empfänger:innen eine Ermäßigung auf die Teilnahmeentgelte, sofern ein ermäßigtes Entgelt in den Kursausschreibungen ausgewiesen ist. Mitglieder der vhs Rheingau-Taunus e.V. erhalten bei Teilnahme an einem vhs-Kurs einmal pro Semester folgenden Entgeltnachlass: 5 € bei Kursen mit einem Teilnahmeentgelt unter 60 € und 10 € bei Kursen mit einem Teilnahmeentgelt ab 60 €.

Kursdurchführung:

Die angebotenen Kurse können nur bei genügender Teilnahmerzahl stattfinden. In vielen Kursausschreibungen ist die Mindestteilnahmezahl angegeben. Fehlt diese Angabe, beträgt die Mindestteilnahmezahl zehn Personen. Eine Durchführung des Angebots bei geringerer Beteiligung erfordert Entgeltzuschläge bzw. eine Verringerung der Unterrichtsstunden in Absprache mit den Teilnehmenden. Bei Nichterreichen der Teilnahmerzahl kann die vhs kurzfristig die Veranstaltung absagen. Kosten entstehen den Teilnehmenden nicht. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden zurückerstattet. Wir behalten uns vor im Laufe eines Kurses einen Kursortwechsel vorzunehmen, wenn der betriebliche Ablauf dies notwendig macht. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

Aufsicht bei Kinderkursen:

Die vhs übt keine Aufsicht für Kinder/Jugendliche aus, wie sie z.B. bei Kindergärten und Schulen Pflicht ist. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet nur während der Kurszeiten statt. Die Erziehungsberechtigten sind für Bringen und Holen selbst zuständig. Für alle Teilnehmer:innen unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung sofort nachzukommen haben und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen dürfen.

Hausordnung/Haftung:

Die Veranstaltungen finden auch in externen Räumen statt, in denen die vhs lediglich Mieterin ist. Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Räume sind so zu verlassen, wie sie angetroffen wurden. Rauchen ist in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Für schuldhaft verursachte Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen haften Teilnehmende persönlich; eine Haftpflichtversicherung seitens der vhs besteht nicht. Für Gegenstände, die in Unterrichts- und Lagerräumen zurückgelassen werden, übernimmt die vhs keine Haftung. Die vhs Rheingau-Taunus e.V. haftet nicht für Schäden am Eigentum der Besucher:innen anlässlich einer Veranstaltung.

Die vhs Rheingau-Taunus e.V. haftet nicht für Schäden gegenüber Teilnehmenden bei Unfällen in den Kursen sowie bei Verlust oder Beschädigung von deren Eigentum, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitenden der vhs.

Anmeldung und Zahlungshinweis:

Zu allen Kursen der vhs ist eine Anmeldung erforderlich. Ihre Anmeldung ist verbindlich; die Kursgebühr wird mit dem Tag der Anmeldung fällig und ist auf das Konto der vhs bei der

Nassauischen Sparkasse
IBAN: DE 53 5105 0015 0393 0204 23
BIC: NASSDE55XXX

unter Angabe von Namen und Kursnummer als Verwendungszweck zu überweisen. Die vhs behält sich vor, gebuchte Plätze, für die keine Kursgebühr entrichtet wurde und für die eine Warteliste vorhanden ist, anderweitig zu vergeben. Bei Kursüberbuchung gilt das Datum des Geldeingangs.

Abmeldung:

Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen, gerne per Mail an abmeldung@vhs-rtk.de.

Bei Abmeldung bis 11 Werktage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet. Bei Abmeldung vom 10. bis 6. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 30% des Entgeltes, mindestens jedoch von 5 Euro erhoben. Gesondert ausgewiesene Kosten wie z.B. Lebensmittel, Material, sind in voller Höhe zu zahlen. Bei Abmeldung ab dem 5. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Kursgebühr inkl. gesondert ausgewiesener Kosten fällig. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse von Teilnehmenden.

Bei Bildungsurlauben, Ferienangeboten, Qualifizierungen mit Abschlussprüfung und Schulabschlüssen gelten besondere Rücktrittsbedingungen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte werden in voller Höhe erstattet oder als Guthaben verbucht. Weitere Ersatzansprüche von Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Erfolgt die Abmeldung danach, ist die volle Kursgebühr fällig. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse von Teilnehmenden. Bei Bildungsurlauben mit auswärtiger Übernachtungsmöglichkeit gelten individuelle Rücktrittsbedingungen, die in der jeweiligen Kursbeschreibung zu finden sind. Bei kurzfristiger Absage des Kurses durch die vhs, z.B. aufgrund eines Ausfalls von Dozent:innen, werden bereits gezahlte Entgelte in voller Höhe erstattet. Weitere Ersatzansprüche von Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die vhs keine Kosten für bereits gebuchte Übernachtungs- und Reisemöglichkeiten.

Der Abschluss einer Seminarversicherung durch Teilnehmende wird empfohlen. Für alle Kursangebote gilt: Abweichende, im Angebot vermerkte, Regelungen sind bindend.

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften:

Unsere Ausführungen zum Widerrufsrecht finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung

Datenschutz:

Unsere Ausführungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung