Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist eine besondere Form der Arbeitsfreistellung, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient.
Für einen Bildungsurlaub gibt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter:innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung. Darauf haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt.
Bildungsurlaub heißt also: für eine Woche raus aus dem Alltag. Gemeinsam mit anderen ein aktuelles Thema aus der politischen Bildung oder der beruflichen Fortbildung erarbeiten. Eine Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes ist ebenfalls möglich. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
Häufige Fragen
An unseren Bildungsurlaubsseminaren kann jede:r teilnehmen. Selbstverständlich auch Hausfrauen & Hausmänner, Rentner:innen und Arbeitssuchende.
Seit dem 1. Januar 1985 gibt es ein Bildungsurlaubsgesetz in Hessen:
- Jede:r in Hessen beschäftigte Arbeitnehmer:in hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr.
- Bildungsurlaub dient der politischen oder der beruflichen Bildung oder der Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes.
- Bildungsurlaub für Auszubildende dient allein der politischen Bildung.
Alle Unterlagen, die Sie für die Beantragung des Bildungsurlaubes bei Ihrem Arbeitgeber benötigen senden wir Ihnen unaufgefordert schnellstmöglich zu.
Für das Bundesland Hessen müssen alle neuen Bildungsurlaubsangebote beim Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales beantragt werden. Auch für bereits genehmigte Bildungsurlaube muss darüber hinaus alle zwei Jahre ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Im Einzelfall ist es möglich, dass wir die Anerkennung erst ca. acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhalten. Wenn durch auswärtige Kursorte längere Stornofristen entstehen, berücksichtigen wir diese durch entsprechende frühere Beantragung und Überwachung der fristgemäßen Genehmigung durch das zuständige Ministerium.
Wir bitten freundlich um Verständnis und ein wenig Geduld.
Sollte Ihr Arbeitgeber seinen Sitz nicht in Hessen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Für Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg liegt uns eine Trägeranerkennung vor. Für alle anderen Bundesländer werden wir versuchen, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigungsfrist in anderen Bundesländern bis zu drei Monate Vorlaufzeit in Anspruch nehmen kann und dass Bayern und Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz haben.
- wenn Sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb sind,
- wenn der Träger und die von Ihnen ausgesuchte Veranstaltung anerkannt sind.
Der Bildungsurlaub muss so früh wie möglich (mindestens sechs Wochen vorher) dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann nur abgelehnt werden, wenn der Freistellung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen (gilt nicht für Auszubildende).
Ja, auch wenn Sie in Teilzeit oder mit einer verringerten Wochenstundenzahl arbeiten, können Sie am Bildungsurlaub teilnehmen. Es gibt Bildungsurlaube die mit 3 oder 4 Tagen genau für die Zielgruppe der Teilzeitbeschäftigten konzipiert wurden.
Die meisten Bildungsurlaube sind für eine Vollzeittätigkeit ausgelegt (5 Tage, 40 UE). Hier investieren Sie die übrige Zeit aus ihrer Freizeit.
Die Kosten für die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft u.ä. tragen Sie selbst.
Der Arbeitgeber bezahlt während des Bildungsurlaubes den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub.
- Sie suchen sich einen Bildungsurlaubskurs aus unserem Programm aus und melden sich in einer unserer Geschäftsstellen an.
- Wir schicken Ihnen eine Anmeldebestätigung. Damit beantragen Sie in Ihrem Betrieb umgehend die Freistellung für den Bildungsurlaubskurs. In der Regel stellt der Betrieb Sie für den Bildungsurlaub frei, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist.
- Ihre Anmeldung ist verbindlich und die Kursgebühr mit dem Tag der Anmeldung fällig.
Das war es dann auch schon: Sie kommen zum Kurs.
Aber denken Sie bitte daran: Wenn Sie nicht freigestellt werden, müssen Sie sich bei der vhs abmelden, damit Ihr reservierter Platz an eine:n andere:n Interessenten:in weitergegeben werden kann.
Wichtig: Sollte Ihr Bildungsurlaub abgelehnt werden oder Sie ihn in einem Jahr nicht in Anspruch nehmen wollen, kann das Anrecht in das folgende Jahr übertragen werden.
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie hier: