Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient.

Für einen Bildungsurlaub gibt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter:innen bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung. Darauf haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt.

Bildungsurlaub heißt also: für eine Woche raus aus dem Alltag. Gemeinsam mit anderen ein aktuelles Thema aus der politischen Bildung oder der beruflichen Fortbildung erarbeiten. Eine Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes ist ebenfalls möglich. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Häufige Fragen

An unseren Bildungsurlaubsseminaren kann jede:r teilnehmen. Selbstverständlich auch Hausfrauen & Hausmänner, Rentner:innen und Arbeitssuchende.

Seit dem 1. Januar 1985 gibt es ein Bildungsurlaubsgesetz in Hessen:

  • Jede:r in Hessen beschäftigte Arbeitnehmer:in hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr.
     
  • Bildungsurlaub dient der politischen oder der beruflichen Bildung oder der Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes.
     
  • Bildungsurlaub für Auszubildende dient allein der politischen Bildung.

Sollte Ihr Arbeitgeber seinen Sitz nicht in Hessen haben, teilen Sie uns bitte mit der Anmeldung mit, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber ansässig ist. Wir werden dann einen Antrag auf Anerkennung für dieses Bundesland stellen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Bitte beachten Sie: Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz.

  • wenn Sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb sind,
     
  • wenn der Träger und die von Ihnen ausgesuchte Veranstaltung anerkannt sind.

Der Bildungsurlaub muss so früh wie möglich (mindestens sechs Wochen vorher) dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann nur abgelehnt werden, wenn der Freistellung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen (gilt nicht für Auszubildende).

Ja, auch wenn Sie in Teilzeit oder mit einer verringerten Wochenstundenzahl arbeiten, können Sie am Bildungsurlaub teilnehmen. Es gibt Bildungsurlaube die mit 3 oder 4 Tagen genau für die Zielgruppe der Teilzeitbeschäftigten konzipiert wurden.

Die meisten Bildungsurlaube sind für eine Vollzeittätigkeit ausgelegt (5 Tage, 40 UE). Hier investieren Sie die übrige Zeit aus ihrer Freizeit.

Das Anerkennungsschreiben bekommen Sie von uns per E-Mail zugesendet. Liegt das Anerkennungsschreiben bereits vor, finden Sie es auch zum Download auf unserer Homepage.

Die Kosten für die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft u.ä. tragen Sie selbst.

Der Arbeitgeber bezahlt während des Bildungsurlaubes den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub.

  1. Sie suchen sich einen Bildungsurlaubskurs aus unserem Programm aus und melden sich in einer unserer Geschäftsstellen an.
     
  2. Wir schicken Ihnen eine Anmeldebestätigung. Damit beantragen Sie in Ihrem Betrieb umgehend die Freistellung für den Bildungsurlaubskurs. In der Regel stellt der Betrieb Sie für den Bildungsurlaub frei, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist.
     
  3. Ihre Anmeldung ist verbindlich und die Kursgebühr mit dem Tag der Anmeldung fällig.

Das war es dann auch schon: Sie kommen zum Kurs.
Aber denken Sie bitte daran: Wenn Sie nicht freigestellt werden, müssen Sie sich bei der vhs abmelden, damit Ihr reservierter Platz an eine:n andere:n Interessenten:in weitergegeben werden kann.


Wichtig: Sollte Ihr Bildungsurlaub abgelehnt werden oder Sie ihn in einem Jahr nicht in Anspruch nehmen wollen, kann das Anrecht in das folgende Jahr übertragen werden.

Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie hier:

Bildungsurlaub - Arbeitswelt Hessen