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Erklärung zur Barrierefreiheit (Entwurf)

Die vhs Rheingau-Taunus e.V. ist bemüht, die Internetseite www.vhs-rtk.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vhs-rtk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (Entwurf)

Diese Webseite ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) weitgehend vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Bestehende Mängel (Entwurf)

  • Dokumente:
    • In den Webauftritt zum Download bereitgestellte Dokumente wie z.B. PDF-Dateien und andere zum Download bereitgestellte Dokumente oder Zip-Archive sind meist nicht barrierefrei.
    • Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente sind bisher nicht in eine barrierefrei Form übertragen worden. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien, und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Großteil nicht barrierefrei vor.
  • Bilder: Auf eine schriftlichen Hinweis, was insbesondere in sog. Schmuckbildern zu sehen ist wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit für nicht eingeschränkt sehfähige Menschen bewusst verzichtet.
  • Videos: Von der vhs Erlangen eingebundene Videos u.a. von YouTube sind nicht mit Untertiteln versehen.
  • Kartografische Darstellungen: diese werden i. d. R. als PDF-Datei bereitgestellt. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Rückmeldung bei Mängeln (Entwurf)

Bitte senden Sie eine E-Mail an barrierefreiheit@vhs-rtk.de, wenn Sie 

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-konform sind
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten

auf unseren Webseiten finden.

Durchsetzungsverfahren (Entwurf)

Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle (Entwurf)

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Sekretariat LBIT: +49 641 303-2902
Fax: +49 611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

Internet: https://lbit.hessen.de/