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Lern deinen Taunus kennen

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Lern Deinen Taunus kennen: Vom Wasserfall zur Baukunst Naturerlebnis und Besichtigung einer Jugendstil-Villa in Lindschied
So. 13.10.2024 13:00
Treffpunkt: Bad Schwalbach-Adolfseck, Burgweiher 1
Naturerlebnis und Besichtigung einer Jugendstil-Villa in Lindschied

Wir beginnen unsere Wanderung mit Blick auf die Burg Adolfseck und steigen dann, vorbei am größten Wasserfall im Taunus, hoch hinauf auf den Bräunchesberg. Am Bräunchesberger Tempel erwartet uns der Bad Schwalbacher Bürgermeister und Kurdirektor Markus Oberndörfer, um uns beim Rundgang auf dem Milchberg und einer Besichtigung der Villa Lilly zu begleiten. Die damalige Sommerresidenz des deutsch- amerikanischen Brauereibesitzers Adolphus Busch wurde in den Jahren 1891 bis 1911 als Jugendstilbau mit farbigen bleiverglasten Fenstern errichtet. Neben dem Haupthaus, das nach seiner Frau benannt wurde, umfasst das 39 Hektar große Anwesen auch das Haus Claire sowie einige kleinere Nebengebäude. Seit Ende der 1980er-Jahre dient das denkmalgeschützte Areal als Drogentherapiezentrum des Landes Hessen. Zum Abschluss unserer Tour genießen wir einen kleinen regionalen Imbiss auf dem Dorfplatz in Lindschied, bevor wir am Justinus Felsen vorbei zurück zum Parkplatz gehen. Hinweis: 8 km Laufstrecke, festes Schuhwerk erforderlich.

Kursnummer X50990T
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Gebühr: 5,00
Wichtige Hinweise: Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die Anmeldung bei der vhs. Bitte sagen Sie bei Verhinderung Ihre Teilnahme aus Rücksicht auf andere Interessierte ab. Bei wiederholtem Fehlbleiben ohne Abmeldung behalten wir uns einen zukünftigen Teilnahmeausschluss vor. Wir bitten um Ihr Verständnis! Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung auch kurzfristig aufgrund wichtiger Umstände (Krankheit, schlechtes Wetter, Gefahrenlage, etc.) abzusagen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter schließt die Haftung für Sach- oder Vermögensschäden ausdrücklich aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Regeln, bleibt davon unberührt.
Lern Deinen Taunus kennen: Alpakas und Lagerfeuer Winterliche Wanderung mit Lamas und Alpakas in Fischbach
So. 24.11.2024 11:00
Treffpunkt: Alpaka Adventure Farm, Bad Schwalbach-Fischbach
Winterliche Wanderung mit Lamas und Alpakas in Fischbach

Nachdem wir auf der Alpaka Adventure Farm begrüßt wurden, lernen wir die Tiere kennen und erfahren Interessantes über diese einfühlsamen, aufmerksamen und stolzen Geschöpfe. Anschließend begeben wir uns mit den Lamas und Alpakas auf eine besondere Wanderung in der Winterlandschaft des Taunus. Dabei lauschen wir ihrem sanften Summen und erleben die beruhigende Wirkung auf Körper und Geist. So können wir für einen Moment den Alltag vergessen und genießen ganz einfach die Tiere in der ursprünglichen Natur. Wieder auf der Farm angekommen, wärmen wir uns bei Glühwein, Tee und Kinderpunsch am Lagerfeuer auf. Dort werden wir mit regionalen Produkten vom Hof Fischbach verwöhnt. Schwerpunkt des nach Naturland- Richtlinien geführten Betriebs ist die Mutterkuhhaltung mit der ganzjährigen Erzeugung hochwertigen Rindfleischs, das direkt vom Hof aus vermarktet wird. Simon Dörr wird uns Wissenswertes über seine ökologische Landwirtschaft und das Leben auf dem Hof erzählen. Hinweis: Laufstrecke 3 bis 4 km, wetterfeste Kleidung und Schuhe empfohlen.

Kursnummer X50995T
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Gebühr: 15,00
Wichtige Hinweise: Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die Anmeldung bei der vhs. Bitte sagen Sie bei Verhinderung Ihre Teilnahme aus Rücksicht auf andere Interessierte ab. Bei wiederholtem Fehlbleiben ohne Abmeldung behalten wir uns einen zukünftigen Teilnahmeausschluss vor. Wir bitten um Ihr Verständnis! Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung auch kurzfristig aufgrund wichtiger Umstände (Krankheit, schlechtes Wetter, Gefahrenlage, etc.) abzusagen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter schließt die Haftung für Sach- oder Vermögensschäden ausdrücklich aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Regeln, bleibt davon unberührt.
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